PL EN DE

Für Lieferanten

Wir laden Schweine- und Schlachtviehzüchter zur Zusammenarbeit ein.


Wir laden Sie zur Zusammenarbeit ein

Die Fleischbetriebe “Łmeat-Łuków” AG erwerben die Schweine und das Vieh aus drei Einkaufs-richtungen:

Leiter der Ankaufs- und Gegenaktionabteilung

tel. (25) 797 26 48

tel. (25) 797 25 55

email: skup@zmlukow.pl

Konkurrenzfähige Preise und Zahlungsgarantie bis 14 Tage. Kostenloser Tierempfang aus Bau-ernhöfen.

Politik der Tiergerechtheitsgewährleistung

  • Die Beachtung der Rechtsvoraussetzungen im Tierschutz beim Transport, bei der Einlagerung und Schlachtung
  • Die Gewährleistung, dass die Personen, die sich mit der Verlagerung, Einlagerung und Schlachtung beschäftigen, das Wissen und die Fähigkeiten besitzen, um diese Aufgaben auf humanitäre und erfolgreiche Art und Weise zu erfüllen
  • Die Gewährleistung beim Transport und bei der Einlagerung die Bedingungen, die das Scheuchen und Reizen eliminieren und der Schutz vor dem Umfallen der Tiere
  • Die Gewährleistung der vorsichtigen Tierverlagerung dadurch, dass das Tierkörperbeschädigungrisiko minimalisiert wird
  • Die Gewährleistung der Transportmittel, die so konstruiert und erhalten werden, dass sie die humanitäre Verladung, Entladung und den humanitären Transport der Tiere ermöglichen
  • Tiergerechtheitsgewährleistung dadurch, dass wir die Stressfaktoren bei der Verladung, beim Transport, bei der Entladung, Tierverlagerung zur Schlachtung und bei der Schlachtung eliminieren
  • Die systematische und planmäßige Schulung aller Arbeiter im Bereich von Beachtung der Pflichtanforderungen

Wir laden Sie zur Zusammenarbeit ein. Rufen Sie uns nach dem Angebot an 25 797 26 48

Nahrungskette

Die Fleischbetriebe „Łmeat-Łuków” AG in Łuków berichten darüber, dass vom Tag 01.01.2009 die Pflicht eingeführt wurde, mit der Vieh- und Schweinelieferung eine Nahrungsketteninformation an-zufertigen und zu liefern.

Die oben genannte Pflicht betrifft jeden Schweine- und Viehzüchter. Die Notwendigkeit, die Nah-rungsketteninformationen anzufertigen und zu schicken, folgt wegen der EU-Vorschriften.

Falls der Nichterfüllung dieser Pflicht oder der nicht fristgerechte Lieferung der oben genannten Informationen verantwortet der Züchter vor dem Kreisorgan der Veterinärinspektion. Er kann eben-falls die strafrechtliche Verantwortung tragen aus Art.77, Pkt.3, Art.85, Abs.1, Pkt.1 und 2 des Ge-setzes vom 11.03.2004 Tiergesundheitsschutzgesetz und Gesetz über Infektionskrankheitsbe-kämpfung der Tiere/ Dz.U.Nr 69, Pos.625, von 2004 mit späteren Änderungen/.

Der Bauernhof, der Tiere zur Schlachtung liefert, bekommt vom Amtstierarzt, der die Vor- und Nachschlachtungsuntersuchung durchführt, die Rückinformartion über Untersuchungsergebnisse nur dann, wenn die Unrichtigkeiten oder die Schlachtungsänderungen festgestellt werden. Im Fall der Tierlieferung zur Schlachtung ohne die Nahrungsketteninformation haben die Fleischbetriebe die Verpflichtung, den Amtstierarzt über die eingetretene Tatsache zu informieren, der eine Ent-scheidung trifft, ob die Tiere geschlachtet werden können.

Leiter der Ankaufs- und Gegenaktionabteilung